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Wartung, Updateservice, Anwenderunterstützung

Der ROHR2 Wartungsvertrag umfasst die Anwenderberatung, Software-Weiterentwicklung und Fehlerreleases.

Die Programmsystem ROHR2 und SINETZ mit den Zusatzprogrammen sind mit einer ausführlichen Anwendungsdokumentation ausgestattet. Bei über die Dokumentation hinausgehenden Fragen steht dem Anwender die ROHR2/SINETZ Hotline beratend zur Seite. Kompetente Ansprechpartner unterstützen den Programmanwender bei der Arbeit mit der Software. In vielen Fällen können auch projektbezogen unterschiedliche Lösungsansätze aufgezeigt werden. Der direkte und schnelle Kontakt zur ROHR2/SINETZ-Hotline per Telefon und Email gewährleistet, dass der Anwender die Bearbeitung seines Projektes in den Vordergrund stellen kann. Damit ist der effektive Einsatz von ROHR2 und SINETZ gesichert.

Die Aktualisierung der Software durch umfangreiche Updates ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Wartungsvertrages. Die Software wird kontinuierlich weiterentwickelt. Für den Anwender hat zunächst die Anpassung an den aktuellen Stand der implementierten Normen und Datenbanken höchste Priorität. Die technischen Vorschriften für die Berechnung von Rohrleitungen sind einem ständigen Wandel unterworfen. Diese Änderungen werden durch die Entwicklungsabteilung verfolgt und in das Programmsystem ROHR2 umgesetzt.

Das ermöglicht dem Anwender den Einsatz der Software nach dem aktuellen Stand der Technik, der nach den geltenden Vorschriften vom Gesetzgeber gefordert ist.
Auch die programmiertechnische Entwicklung sowie die Anpassung an technische Voraussetzungen wie z.B.  Betriebssysteme sind Bestandteil des Updateservice. Dadurch ergibt sich eine langfristige Sicherung der Investition in Software und Hardware.

Letztlich leistet der Wartungsvertrag auch die Behebung von Fehlern und sonstigen Mängeln, die während der Nutzung der oben bezeichneten Programme auftreten über den Garantiezeitraum hinaus.

Für Informationen über den Abschluss oder die Wiederaufnahme eines Wartungsvertrags steht Ihnen der Vertrieb gern zur Verfügung.

 

Letzte Änderung 14.07.2010